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Haltbarmachung FleischwarenHaltbarmachung von Fleischwaren: Thermische Behandlung
 

Die Haltbarmachung von Fleischwaren durch Wärmebehandlung ist für die meisten Produkte immer noch das wirtschaft­lichste Verfahren. Alle Mikroorganismen werden durch Hitzeeinwirkung abgetötet oder zumindestens ausreichend geschädigt. Entscheidend sind die Temperaturhöhe und die Zeit der Einwirkung. Vegetative Keime sterben bei Tempera­turen oberhalb ihrer maximalen Wachstumstemperatur ab, Sporen von Mikroorganismen hingegen überleben weitaus
höhere Temperaturen. Bei der Wärmebehandlung unterschei­det man zwischen Pasteurisierung und Sterilisierung.
Eine Pasteurisierung wird durch die Erhitzung auf weniger als 100°C durchgeführt und führt vorwiegend zum Absterben der vegetativen Mikroorganismen; Sporen sowie einige hitze­resistente Mikroorganismen überleben hier. Das wiederum hat zur Folge, dass pasteurisierte Lebensmittel auch unter Kühlung nur beschränkt haltbar sind. Unter einer Sterilisation versteht man eine Wärmebehandlung von über 100°C bis zum Ab­sterben der vegetativen Mikro­organismen als auch deren Sporen. Lebensmittel, die einer Sterilisation unterzogen wurden, sind ohne weitere haltbarma­chende Prozesse langfristig ohne Kühlung vor Verderbnis geschützt. Durch die Wärmebehandlung denaturieren die Proteine der Mikroorganismen sowie deren Enzyme, so dass der Zelltod eintritt. Als D-Wert wird die Zeit in Minute bezeichnet, die benötigt wird, um den jeweils vorhandenen Keim bei einer konstanten Temperatur um 90 % bzw. um eine 10er-Potenz zu reduzieren.
Der Leitkeim bei der Pasteurisierung sind D-Streptokokken mit einem D(70) = 2,95. Das heißt, dass bei einer Temperatur von 70°C nach 2,95 min dieser Keim um eine 10er-Potenz reduziert wird. Der Leitkeim bei der Sterilisation ist Clostridium Botulinum mit einem D(121,1) von 0,21. Bei unterschiedlichen Temperaturen wird die Hitzeinaktivierung durch den soge­nannten Z-Wert charakterisiert. Der Z-Wert stellt die Temperaturerhöhung dar, die erforderlich ist, um die Abtötungszeit um 1/10 zu reduzieren. Das bedeutet z.B. bei D-Streptokokken, die einen Z-Wert von 10 und einen D- Wert von D(70) = 2,95 haben, dass bei einer Temperatur von 80°C bereits nach 0,295 min die Keimzahl um eine 10er-Potenz reduziert wird. Sind die D- und Z-Werte bekannt, lässt sich für jede Keimart eine Temperatur-Zeit-Kombination errechnen. Die Summe aller Letalitätseffekte, die während der Wärmebehandlung einwirken, wird als F-Wert bezeichnet.
Autor: Markus Lotz, Fachservice der Scheid AG


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Haltbarmachung von Fleischwaren:
Teil 2: Thermische Behandlung#

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